Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung sorgt dafür, dass auch Kassenpatienten sich die besten Ärzte aussuchen können und so den Privatversicherten gleichgestellt werden.

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf alle Leistungen die medizinisch notwendig sind. Für die Krankenkassen zählt aber nicht nur die Heilung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit. Gerade bei schweren Erkrankungen ist für den Patienten nur der beste Professor gut genug.

Patienten mit einer stationären Krankenzusatzversicherung können selbst entscheiden in welchem Krankenhaus und von welchem Chefarzt sie sich behandeln lassen wollen. Sie sind also nicht wie die anderen von der Entscheidung des einweisenden Arztes und dem Sachbearbeiter der Krankenkasse abhängig.

Leistungen der Krankenzusatzversicherung:

  • Freie Arztwahl: Durch die Krankenzusatzversicherung haben die Versicherten Anspruch auf Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte. Nur bei wenigen Krankenzusatzversicherungen muss dieses Angebot als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
  • Erweiterte Krankenhauswahl: Kassenpatienten haben normalerweise nur die Wahl zwischen den beiden Kliniken, die der behandelnde Arzt benennt. Bei einer Krankenzusatzversicherung können sie deutschlandweit aussuchen.
  • Extras: Je nach Tarif: Einzelzimmer oder Zweibettzimmer, Gratis-TV, Telefon, besonderes Essen, usw.


Tipp: Einige Krankenzusatzversicherungen sehen die Kostenerstattung bei der Arztwahl nur bis zum 3,5-fachen der amtlichen Gebührenordnung vor. Diese Höchstsätze werden aber von einigen gesuchten Ärzten deutlich überschritten. Eine Krankenzusatzversicherung ohne eine Begrenzung der Höchstsätze sollte bevorzugt werden. Auch Einschränkungen bei der Krankenhauswahl sollten Sie nicht akzeptieren, da sonst die freie Arztwahl extrem eingeschränkt wird. Der Münchener Spezialist wird Sie bestimmt nicht Zuhause in Berlin behandeln!