Krankenversicherung

Die Kosten einer Behandlung können im Krankheitsfall so hoch sein, dass Sie ohne eine Krankenversicherung zu einem wirtschaftlichen Ruin führen. Aus diesem Grund ist für alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 46.800 EUR jährlich / 3.900 EUR monatlich nicht überschreitet, eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen ist eine Krankenversicherung freiwillig.

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können wählen ob sie sich in der örtlichen AOK, den Ersatzkassen oder den Betriebs- oder Innungskassen versichern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind größtenteils gesetzlich vorgeschrieben, so dass man sich bei der Wahl der Krankenkasse an den Beiträgen orientierten solle. Ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist unproblematisch möglich.

Unterschiede gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen nur in wenigen Punkten:

  • Service: Preisgünstige Krankenkassen haben häufig keine Geschäftsstellen vor Ort. Kontakt ist dann nur per Telefon, E-Mail oder Brief möglich.
  • Beiträge und Leistungen beim Krankengeld für Selbstständige und Freiberufler.
  • Einige Krankenkassen bezahlen bei einem Krankenhausaufenthalt der Eltern eine Haushaltshilfe für Kinder über 11 Jahre.
  • Einige Kassen zahlen für Hilfen für den Haushalt, wenn niemand anderes im Haushalt den Kranken versorgen kann.
  • Zusatzleistungen wie Akupunkturbehandlungen, kostenlose Vorsorgeuntersuchung, usw.

Da auf eine Krankenversicherung nicht verzichtet werden sollte, stehen alle Nicht-Pflichtmitglieder vor der Wahl zwischen einer Privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Entscheidung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist abhängig von der Lebens- und Familienplanung.

Eine Private Krankenversicherung ist für Ledige zunächst verlockend günstig. Die Kosten steigen aber deutlich für Familien und bei steigendem Lebensalter. Die Private Krankenversicherung berechnet nämlich den Beitrag nicht nach dem Gehalt - wie die gesetzliche Krankenversicherung - sondern nach dem individuellen Risiko. Bei der privaten Krankenversicherung ist auch nicht der Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert.