Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung besteht seit dem 1. Januar 1995 und ist eine Pflichtversicherung. Jeder ist also verpflichtet sie abzuschließen. Der Beitrag liegt bei einem Prozent des Bruttogehalts. Die Hälfte wird dabei vom Arbeitgeber oder der Rentenversicherung getragen. Die Pflegeversicherung ist dort abzuschließen, wo man krankenversichert ist. Wer z.B. privat krankenversichert ist, muss demnach auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen einer privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung haben nur freiwillig Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine eventuell notwendige ambulante oder stationäre Pflege für alle privat oder gesetzlich Krankenversicherten.

Aus der Pflegeversicherung anspruchsberechtigt sind alle Menschen die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrem Alltag dauerhaft auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind.

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Unterschieden werden drei Pflegestufen:

Pflegestufe 1: Erheblich Pflegebedürftige

  • Pflegebedarf: mindestens 90 Minuten täglich.
  • Leistung:
    • 205 Euro für Angehörige
    • 384 Euro bei ambulanter Pflege
    • 1023 Euro bei stationärer Pflege

Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftige

  • Pflegebedarf: mindestens 3 Stunden täglich, täglich mindestens dreimal
  • Leistung:
    • 410 Euro für Angehörige
    • 921 Euro bei ambulanter Pflege
    • 1279 Euro bei stationärer Pflege

Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftige

  • Pflegebedarf: rund um die Uhr, Tagesbedarf von mindestens fünf Stunden
  • Leistung:
    • 665 Euro für Angehörige
    • 1432 bis 1918 Euro bei ambulanter Pflege
    • 1432 bis 1688 Euro bei stationärer Pflege

 

 

Private Pflegezusatzversicherungen

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur das absolut notwendige ab. Annehmlichkeiten, die für die Pflegebedürftigen meist eine erheblich Erhöhung der Lebensqualität bedeuten werden nicht übernommen. Beispiele sind z.B. Hilfe beim Einkaufen, Begleitung bei Spaziergängen oder Vorlesen aus der Zeitung. Diese Leistungen müssen privat bezahlt werden. Dies ist aber häufig nicht möglich, da die durchschnittlichen Heimkosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro häufig über der Rente- und Pflegeversicherungs-Zahlungen liegen. Aus diesem Grund werden Pflegezusatzversicherungen angeboten.

Pflegezusatzversicherungen werden in zwei Varianten angeboten:

  • Pflegetagegeldversicherung: Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein fester Tagessatz gezahlt, unabhängig wie hoch die späteren Kosten sind. Bei einer häuslichen Pflege werden die Tagessätze um 25 bis 30 Prozent reduziert. Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen.
  • Pflegekostenversicherung: Bei der Pflegekostenversicherung wird ein Teil der Differenz zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Betrag kann der Kunde bis zu einer Obergrenze frei bestimmen. Die Obergrenze liegt meist beim doppelten der gesetzlichen Leistung. Bei Pflegestufe III also 2.864 Euro. Die Pflegekostenversicherung gibt es auch als Restkostenversicherung, die nur einen Teil der Differenz, bis zu 80 Prozent, übernimmt. Den Restbetrag muss der Patient selber dazubezahlen.