Rücktrittsrecht von Versicherungen

Der Kunde einer Versicherung hat die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist keine Kündigung. Beide Vertragspartner haben alle gewährten Leistungen zurückzugewähren. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Ein rechtzeitiges Absenden reicht zur Fristenwahrung aus. Ein Einschreiben ist als Nachweis empfehlenswert.

Falls der Versicherungsnehmer nicht über das Rücktrittsrecht belehrt wurde und dies nicht per Unterschrift bestätigt hat, dann erlischt das Rücktrittsrecht erst einen Monat nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie.

Wenn einem Kunden nach §5a Versicherungsvertragsgesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, dann gilt das Rücktrittsrecht nicht mehr.

Sofern die Versicherungsgesellschaft sofort Versicherungsschutz durch eine Deckungszusage erteilt hat, ist das Widerrufsrecht oder das Widerspruchsrecht ausgeschlossen.