Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung ersetzt bei einem aussichtsreichen Prozess Anwalts- und Gerichtskosten.

Eine Rechtschutzversicherung gehört nicht zu den wichtigsten Versicherungen und sollte erst abgeschlossen werden, wenn z.B. Berufsunfähigkeit und Todesfall ausreichend abgesichert wurden. Häufig wird bei der Rechtschutzversicherung ein Rundumpaket abgeschlossen, dass eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutzversicherung umfasst.

Ein Prozess kommt nicht überraschend auf Sie zu und die Kosten und Risiken eines Prozesses können von Ihrem Anwalt gut eingeschätzt werden. Bedenken Sie, dass die Prozesskosten meistens von dem Verlierer des Prozesses gezahlt werden müssen.

Wann leistet die Rechtsschutzversicherung?

  • Wenn Sie den Prozess gewinnen trägt meist der Prozessgegner die Gerichtskosten und auch Ihre Anwaltskosten.
  • Nur wenn Sie einen Prozess führen und verlieren muss also die Rechtschutzversicherung zahlen. Die Rechtschutzversicherung prüft aber immer vorher die Erfolgsaussichten eines Prozesses und wird die Kostenübernahme ablehnen, wenn Sie nur geringe Erfolgsausichten haben.

 

Eine Rechtschutzversicherung übernimmt keine Bußgelder, Strafen oder Schadensersatz.

Die Rechtschutzversicherung leistet nicht, wenn Sie ..... Wenn Sie also jemanden beleidigt haben, etwas absichtlich beschädigt haben oder durch leichtsinniges Verhalten jemand zu Schaden gekommen ist.

Beachten Sie die vielen Ausschlüsse bei einer Rechtsschutzversicherung:

Nicht Versichert sind z.B. Erbstreitigkeiten, Scheidung, Bauvorhaben, Mietstreitigkeiten wenn Sie Vermieter sind, usw.

Formen der Rechtsschutzversicherung:

  • Familienrechtsschutzversicherung: Bei einer Familienrechtsschutzversicherung sind alle Familienangehörigen kostenfrei mitversichert. Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Verkehrsrechtschutzversicherung: Die Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für alle Prozesse die im unmittelbaren Zusammenhang mit den eigenen Kraftfahrzeugen stehen. z.B. Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Verteidigung bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten, wegen Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Berufsrechtschutzversicherung:
  • Rechtschutz für vermietete Immobilien: Dieser Rechtschutz übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in Verbindung mit einer vermieteten Immobilie stehen. z.B. Mietforderungen, Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
  • Rechtschutz für Haus- und Grundbesitzer einer selbstgenutzten Wohneinheit: Dieser Rechtschutz übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in Verbindung mit der selbstgenutzten Wohnung stehen. z.B. Nachbarrecht
  • Firmenrechtsschutz: Die Firmenrechtschutzversicherung übernimmt Prozesskosten die im Zusammenhang mit der eigenen Firma entstehen.

 

Denken Sie daran, dass Ihre evtl. vorhandene Haftpflichtversicherung bereits einen kleinen Rechtsschutz enthält, soweit es um Schäden an den versicherten Gegenständen geht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber nur die Kosten einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung. Die Kosten für ein strafrechtliches Verfahren werden nicht übernommen.