Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung gehört zu den Kraftfahrzeug-Unfallversicherungen. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Unfälle mit dem versicherten Fahrzeug greift die Insassenunfallversicherung. Der Unfall muss sich in einen ursächlichen Zusammenhand mit dem Benutzen, Lenken, Be- oder Entladen oder Abstellen des versicherten Fahrzeugs ereignen. Ansonsten ist eine eventuell vorhandene Unfallversicherung zuständig. Neben dem klassischen Verkehrsunfall sind Verletzungen beim Ein- und Aussteigen, beim Tanken, Reparieren und Warten des Fahrzeuges versichert. Auch Verletzungen beim Anliefern von Waren oder bei der Absicherung der Unfallsstelle sind mit einer Insassenunfallversicherung abgesichert.

Eine Insassenunfallversicherung ist besonders für Fahrgemeinschaften und bei häufigen Autoreisen in das Ausland interessant. Die Insassenunfallversicherung leistet aber nur, wenn nach einem Unfall der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, es keinen Schuldigen gibt oder der Unfallverursacher keinen Versicherungsschutz hat. In allen anderen Fallen leistet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei verschiedene Versicherungsformen:

  • Pauschalsystem: Beim Pauschalsystem ist jeder Insasse mit dem entsprechenden Teilbetrag der Versicherungssumme versichert. Bei einem Insassen steht ihm demnach die gesamte Versicherungssumme zur Verfügung. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Versicherungssumme automatisch um 50%. Diese erhöhte Versicherungssumme wird dann zu gleichen Teilen auf die Insassen verteilt. Ein Beispiel: Versicherungssumme 40.000 Euro. Drei Insassen, zwei unverletzt, einer Tod. 40.000 Euro + 50% => 60.000 Euro : 3 = 20.000 € je Insasse. Das bedeutet 20.000 Euro werden ausgezahlt.

  • Platz- oder Personensystem: Beim Platz- oder Personensystem ist eine bestimmte Anzahl an Insassen- oder Plätze mit je der gleichen Versicherungssumme versichert. Die Platz- oder Personensystem wird häufig bei Omnibussen oder Kleinbussen gewählt. Befinden sich im Fahrzeug mehr als die in der Insassenunfallversicherung versicherten Anzahl an Personen, so wird die Versicherungssumme entsprechend für die einzelnen Personen gekürzt.

Bei der Insassenunfallversicherung ist zu überlegen ob nicht eine Unfallversicherung bei vergleichbaren Beiträgen einen umfassenderen Schutz bietet. Wenn Insassen in einem Fahrzeug verletzt werden und Ansprüche gegenüber dem Fahrer bestehen, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtverscherung.