Vorläufige Deckungszusage

Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz erst nach Aushändigung des Versicherungsscheins und Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Wenn die Versicherung aber kurz nach der Antragsstellung beginnen soll, dann ist eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung notwendig. Bei der Kfz-Versicherung dient die "Doppelkarte" als vorläufige Deckungszusage.

Durch eine vorläufige Deckungszusage wird Versicherungsschutz gewährt bevor die Versicherungspolice ausgestellt und die erste Rate gezahlt wurde. Falls der Versicherungsantrag später abgelehnt wird, besteht dadurch Versicherungsschutz bis zum Zugang der Ablehnung.