Deckungsstockfähig

Deckungsstockfähig sind Wertpapiere, die von Versicherungsunternehmen für das gebundene Vermögen, vor allem für ihren Prämienreservefonds erworben werden können. Ein Wertpapier ist Deckungsstockfähig, wenn das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen den Versicherten den Erwerb für den Deckungsstock gestattet. Das im Deckungsstock gebundenen Vermögen haftet für die Begleichung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherten. Der Deckungsstock ist von dem übrigen Vermögen der Versicherungsgesellschaft getrennt zu halten.

Deckungsstockfähig sind:

  • Voll eingezahlte Aktien, die an einer deutschen Börse im amtlichen Handel oder im geregelten Markt gehandelt werden
  • alle deutschen Schuldverschreibungen