Versicherungs-Ombudsmann

Der Versicherungs-Ombudsmann sollen die Interessen der Versicherten bei Problemen mit einer Versicherung vertreten und dadurch den Gang zu einem Anwalt oder eine Beschwerde beim Bundesamt für das Versicherungswesen (BAV) überflüssig machen.

Der Versicherungs-Ombudsmann für Lebens- und Sachversicherungen hat das Recht Verbraucherbeschwerden bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zu entscheiden und bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro Empfehlungen auszusprechen. Die Entscheidungen des Ombudsmann sind nur für die Versicherungen bindend aber nicht für die Verbraucher.

Adresse: Verein Versicherungs-Ombudsmann e.V., Kronensraße 13, 10117 Berlin, Tel.: 0180/4224424, FAX: 0180/4224425, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudmann.de

Die privaten Krankenversicherungen haben einen eigenen Versicherungs-Ombudsmann. Dieser Ombudsmann darf bei jedem Streitwert tätig werden aber nur Empfehlungen aussprechen. Diese Empfehlungen sind für die Versicherungen nicht bindend.

Adresse: Verband der privaten Krankenversicherungen, Leipziger Straße 104, 10117 Berlin, Tel.: 0180/2550444, Fax: 030/20452785