Gliedertaxe

Die Gliedertaxe wird bei Unfallversicherungen verwendet um den Grad der Individualität zu bestimmen. Die Gliedertaxe gibt den Invaliditätsgrad an wenn bestimmte Gliedmaße oder Körperteile verloren gingen oder vollständig Funktionsunfähig sind.

Der Verlust eines Beines wird bei vielen Versicherungen mit 70 Prozent bewertet. Ist ein Bein aber nur zu 40% in seiner Bewegung eingeschränkt, dann ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 28 Prozent. (40% von 70%). Werden bei einem Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, dann werden die Invaliditätsgrade addiert. Der maximale Invaliditätsgrad beträgt immer 100 Prozent.

Gliedertaxe = Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit in Prozent
 Invaliditätsgrad  Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von
70 %
ein Bein über der Mitte des Oberschenkels
60 %
ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
50 %
ein Bein unterhalb des Knies
45 %
ein Bein bis Mitte des Unterschenkels
40 %
ein Fuß im Fußgelenk
5 %
ein großer Zehe
2 %
ein andere Zehe
   
70 %
ein Arm in Schultergelenk
65 %
ein Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks
60 %
ein Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks
55 %
Hand im Handgelenk
20 %
Daumen
10 %
Zeigefinger
5 %
anderer Finger
   
100 %
Stimme
50 %
ein Auge
30 %
Gehör auf einem Ohr
10 %
Geruchsinn
5 %
Geschmacksinn
 
 
15 %
eine Niere
100 %
zwei Nieren
10 %
Milz (bis zum 14. Lebensjahr)
100 %
Querschnittslähmung