Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab und zahlt die Beiträge.

Die Direktversicherung ist eine verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Bei einer Direktversicherung können die Arbeitgeber die Beiträge steuerlich geltend machen und für die Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in einem bestimmten Umfang steuerlich begünstigt ist. Durch die steuerlichen Vorteile auf beiden Seiten ist die Rendite von Direktversicherungen höher als von üblichen Policen.

Es gibt zwei Formen der Direktversicherung:

  • Der Arbeitgeber übernimmt die Beitragszahlungen für die Versicherung.
  • Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts (= Gehaltsumwandlung), welches der Arbeitgeber an die Versicherung überweist.

In beiden Fällen muss der Beitrag nur mit 20% Einkommenssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden

Voraussetzungen für eine Direktversicherung

  • Nur bei dem ersten Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse 1 bis 5)
  • Maximaler Jahresbeitrag von 2.496 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Für Versorgungszusagen ab dem 01.01.2005 gilt zusätzlich ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 Euro, der steuerfrei umgewandelt werden kann und lediglich der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmer nimmt nicht gleichzeitig die Förderung nach § 40b EstG (Pauschalversteuerung bei Altverträgen) in Anspruch.  
  • Erlebensfallleistung frühestens nach dem 60sten-Lebensjahr des Arbeitnehmers.

 

Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (= Gehaltsumwandlung)

Bei einer Arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung (= Gehaltsumwandlung) ist der Arbeitnehmer sofort bezugsberechtigt. Die Weiterführung der Versicherung ist sowohl Privat als auch bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Die Versicherung kann auch beitragsfrei weitergeführt werden.

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Bei der Arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer erst Ansprüche, wenn:

  • Der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt ist und die Versorgungszusage länger als 5 Jahre besteht.
  • Der Arbeitnehmer älter als 30 Jahre ist und seit über 12 Jahren bei derselben Firma beschäftigt. Darüber hinaus besteht die Versorgungszusage seit mindestens 3 Jahren.

 

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Die Beiträge für eine arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung sind Betriebsausgaben und damit steuerlich absetzbar.
  • Der Verwaltungsaufwand ist gering.
  • Es fallen dafür keine Sozialversicherungsabgeben an. Sie sparen deutlich bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (bei Entgeltumwandlung bis 2008).
  • Die Direktversicherung hat keine Auswirkung auf die Bilanz.
  • Es bestehen keine Verpflichtungen, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Er erhält einfach die Unterlagen über die Direktversicherung ausgehändigt.
  • Es entstehen keine Kosten zur Absicherung einer möglichen Insolvenz.