Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine häufig gewählte Form der privaten Altervorsorge. Die Kapitallebensversicherung ist aber auch eine sehr umstrittene Versicherungsform. Kritiker bezeichnen Kapitallebensversicherung gerne als "legaler Betrug".

Die Kapitallebensversicherung besteht aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparvertrag. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Familie ausgezahlt. Im Erlebensfall die angesparten Beiträge zuzüglich einer Mindestverzinsung und evtl. Überschussbeteiligungen ausgezahlt. Die Mindestverzinsung beträgt seit 2004 nur noch 2,75 Prozent. Die meist höheren Renditeversprechen sind nur unverbindliche Prognosen. Die tatsächliche Rendite von Kapitallebensversicherung lag in den letzten Jahren etwa ein Prozent unter dem durchschnittlichen Langfristzins am Kapitalmarkt. Die Verzinsung der Spareinlagen hängt bei Kapitallebensversicherung ganz erheblich von der Höhe der Überschussbeteiligungen ab. Die Überschussbeteiligung ergibt sich aus den von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschüssen und davon wie stark die Versicherung Ihre Kunden an den Überschüssen beteiligt. Vorgeschrieben ist nur eine Beteiligung von mindestens 90%.

Bei einer Kapitallebensversicherung ist für den Kunden nur die Versicherungsleistung sicher. Beim Versicherungssparen muss der Kunde sich im hohen Maße überraschen lassen, wie hoch die Verzinsung des eingezahlten Kapitals ausfällt. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Mindestverzinsung sich nicht auf den Beitrag bezieht sondern nur auf den Sparanteil des Beitrages. (Beitrag = Beitrag für die Risiko-Lebensversicherung + Sparanteil).

Bei der Wahl der Versicherung ist also darauf zu achten, dass die Versicherungsgesellschaft möglichst ertragreich die Spargelder anlegt und gleichzeitig möglichst kostengünstig arbeitet. Die Versicherungsgesellschaften sind bei der Geldanlage an Vorschriften gebunden. Maximal 30% des Kapitals darf in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden und maximal 25% in Immobilien oder Immobilienfonds. Daraus ergibt sich, das Versicherungsunternehmen einen Großteil des zu verwaltenden Kapitals in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Der Grund für diese Anlagenvorschriften ist sicherzustellen, dass die angelegten Gelder sicher sind.

Argumente für die Kapitallebensversicherung:

  • Ideales Kombinationsprodukt der Alter-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.
  • Für Selbständige und Beamte zum Steuersparen, wenn die Freibeträge für Sonderausgaben noch nicht ausgenutzt sind.
  • Zur Tilgung von Krediten für z.B. vermieteten Grundbesitz, wenn hohe Zinsaufwendungen aus steuerliche Gründe gewünscht sind.
  • Wenn der Sparerfreibetrag dauerhaft ausgeschöpft ist.
  • Als Direktversicherung

Argumente gegen die Kapitallebensversicherung:

  • mangelnde Flexibilität
  • Geringer Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung der Kapitallebensversicherung (ca. die Hälfte der Verträge werden vorzeitig gekündigt)
    Rückkaufswert = Sparguthaben + Zinsen - Provisionen für den Versicherungsvertreter - Risikoschutz - Verwaltungskosten - Stornogebühren (3 bis 5 %)
  • mangelnde Transparenz
  • Undurchsichtiger Sparvorgang mit einer geringen Überschussbeteiligung
  • im Unterschied zu anderen Geldanlagen weiß der Kunde beim Versicherungssparen nicht, wie viel Prozent Zinsen er wirklich für sein eingezahltes Kapital bekommt.
  • Hohe Verwaltungskosten ca. 3,3 Prozent und hohe Provisionen für die Vertreter 2,4 bis 4 Prozent. Diese Angaben können aus dem Geschäftsbericht entnommen werden. Man kann zu diesem Zweck auch die Garantierten Versicherungssummen der Anbieter vergleichen. Unsterschiede von über 10 Prozent sind nicht selten.
  • Seit 2005 wurden die Steuerprivilegien der Kapitallebensversicherung abgeschafft. Die Erträge neuer Verträge müssen zur Hälfte versteuert werden und haben dadurch erheblich an Attraktivität verloren.

Vertragsvarianten der Kapitallebensversicherung

  • Ausbildungsversicherung
  • Aussteuerversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Lebensversicherung mit erhöhten oder geminderten Todesfallschutz
  • Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung

Die Privatrente ähnelt der Kapitallebensversicherung, nur ohne Todesunfallschutz. Durch den Verzicht auf den Todesunfallschutz ist diese Form um einiges günstiger. Der große Vorteil der Privatrente ist die lebenslange Zahlung, auch wenn die Versicherungssumme bereits aufgebraucht ist.